FIFO beim ETF-Verkauf: Reihenfolge richtig steuern
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FIFO beim ETF-Verkauf: Welche Anteile zuerst verkauft werden
FIFO gilt bei ETF-Anteilen zwingend: Der Broker verkauft zuerst die ältesten Tranchen. So planen Sie Teilverkauf, Tranchengröße und Verlusttöpfe vorab.
Beim Teilverkauf entscheidet oft nicht der Kurs, sondern das Datum. Wer ETF-Anteile aus einem Depot mit mehreren Käufen veräußert, greift nicht frei in den Bestand: Der Broker verkauft nach dem First-in-first-out-Prinzip zuerst die ältesten Anteile. Für Fondsanteile gilt diese Reihenfolge in der Praxis ohne Ausnahme. Genau hier entstehen viele Überraschungen, denn ein Sparplan kann dadurch teurer werden als gedacht. Ein durchgerechnetes Beispiel mit Sparplan macht sichtbar, warum die Reihenfolge wichtiger ist als der einzelne Steuersatz.
Dieser Beitrag erklärt, warum beim Teilverkauf zuerst die ältesten Anteile greifen, wo FIFO im Gesetz steht und was die Investmentsteuerreform geändert hat. Anschließend rechnen wir ein Beispiel mit Sparplan durch, zeigen den Unterschied zur Abgeltungssteuer auf Aktien und betrachten drei Stellschrauben: Zeitpunkt, Tranchengröße und Verlusttöpfe. Zum Schluss klären wir, was FIFO nicht leistet und wo die Planung an Grenzen stößt. Wer das vorher durchrechnet, spart mehr als mit jeder Produktoptimierung.
Warum beim Teilverkauf zuerst die ältesten Anteile greifen
Wer einen Teil seiner ETF-Anteile verkauft, trifft eine Entscheidung, die das Gesetz längst getroffen hat. Bei Wertpapieren in Sammelverwahrung gilt die gesetzlich fixierte Reihenfolge: Als zuerst verkauft gilt, was zuerst gekauft wurde. Wer das nicht weiß, verkauft rechnerisch eine andere Tranche als beabsichtigt.
Viele Anleger erwarten, sie könnten gezielt die Anteile mit dem geringsten Gewinn veräußern. Im Depot ist das nicht möglich, weil die Zuordnung der Anschaffungskosten nicht frei wählbar ist. Der Broker rechnet nach der Reihenfolge, nicht nach Wunsch. Was bei einem Bankwechsel mit den Anschaffungsdaten passiert, erklärt der Beitrag zum Depotwechsel mit ETFs.
Die gute Nachricht: Zeitpunkt, Tranchengröße und der Einsatz von Verlusttöpfen bleiben steuerbar. Nach unserer Einschätzung wiegen diese drei Stellschrauben in der Praxis schwerer als die Auswahl des Produkts.
Um 25 Prozent Abgeltungssteuer oder Teilfreistellung geht es hier nicht. Es geht allein um die Reihenfolge der Veräußerung und die daraus folgende Kostenbasis.
FIFO im Gesetz: § 20 Abs. 4 Satz 7 EStG und Rz. 97 bis 99 des BMF-Schreibens
Diese Reihenfolge ist keine Broker-Konvention, sondern Gesetzesrecht: Die FIFO-Regel steht in § 20 Abs. 4 Satz 7 EStG, nicht im Investmentsteuergesetz. Die Finanzverwaltung behandelt sie in den Einzelfragen zur Abgeltungsteuer unter Rz. 97 bis 99; die Fassung vom 19. Mai 2022 wurde später ergänzt und ist in der jeweils geltenden Fassung heranzuziehen.
FIFO wirkt allein auf die Kostenbasis: Die Reihenfolge bestimmt, welcher Teil der Anschaffungskosten dem Erlös gegenübersteht. Was davon tatsächlich besteuert wird, erklärt der Beitrag zur Kapitalertragsteuer auf ETF-Verkäufe.
Bei Depotüberträgen gilt: Lässt sich die ursprüngliche Kostenbasis nicht nachweisen, kann die Finanzverwaltung eine Ersatzbemessungsgrundlage ansetzen. Sie verändert die Basis, auf der die Reihenfolge anschließend aufsetzt, und damit die Höhe des ermittelten Gewinns.
Was die Investmentsteuerreform geändert hat und was nicht
Die Investmentsteuerreform zum 1. Januar 2018 hat den FIFO-Mechanismus nicht angefasst. Sie hat die Fondsebene neu geregelt, dokumentiert in den Anwendungsfragen zum InvStG: Teilfreistellung, Vorabpauschale und weitere Regeln zur Besteuerung von Fonds. Die Reihenfolge im Depot gehört nicht dazu.
Entscheidend bleibt die Kostenbasis: Wer die Tranchenstruktur kennt, beziffert den Unterschied zwischen ältester Tranche und durchschnittlichem Einstandskurs, bevor er verkauft.
ETF verkaufen und Steuern berechnen: Ein Beispiel mit Sparplan und FIFO
Diese Kostenbasis lässt sich mit einem eigenen, gerundeten Rechenbeispiel greifbar machen (keine Steuerberatung). Annahme: monatlicher Sparplan von 300 Euro über 60 Monate, gleichmäßig steigende Kurse, Depotwert zum Verkaufszeitpunkt 24.000 Euro, Teilverkauf von 6.000 Euro. Unter FIFO werden die 6.000 Euro zuerst mit den günstigsten, ältesten Sparplanraten verrechnet. Das ergibt einen realisierten Gewinn von rund 2.700 Euro, während der durchschnittliche Einstandskurs des Depots nur rund 1.500 Euro Gewinn ergeben würde. Würde man stattdessen die jüngsten Tranchen veräußern, wäre der Gewinn pro Anteil niedriger; dieser Vergleich ist rein hypothetisch, weil diese Wahl rechtlich nicht besteht. Auf den FIFO-Gewinn von 2.700 Euro werden 30 Prozent Teilfreistellung bei Aktienfonds angewendet, es verbleiben 1.890 Euro steuerpflichtig. Nach Abzug des Sparerpauschbetrags und der Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag bleibt nur ein Teil davon als Steuerlast übrig. Beim Durchschnittskurs-Ansatz fiele diese Last deutlich kleiner aus, die Differenz zeigt den Effekt der Reihenfolge. Wer Verluste gezielt gegenrechnen will, sollte wissen, wie Verlusttöpfe im Depot zusammenspielen.
Warum der Sparplan teurer wird als gedacht
Genau dieser Mechanismus erklärt, warum ein langer Sparplan teurer wird als gedacht. Zwei Effekte greifen ineinander: FIFO zieht die ältesten und bei steigenden Kursen günstigsten Tranchen heran, und ein Sparplan erzeugt über die Jahre besonders viele davon. Der durchschnittliche Einstandskurs im Depotbericht glättet diesen Unterschied weg, er zeigt genau die Zahl, mit der das Finanzamt nicht rechnet.
Mit der Laufzeit wächst der Abstand. Nach zehn Sparjahren liegen zwischen erster und letzter Rate oft Kursdifferenzen, die den Gewinnanteil beim Verkauf spürbar verschieben. Sichtbar wird das erst beim echten Verkauf, meist in der Entnahmephase, wenn der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist und jede weitere Tranche voll besteuert wird.
Die Gegenrichtung prüfen: Bei fallenden Kursen kann die ältere Tranche noch im Gewinn liegen, während jüngere bereits Verluste zeigen. Ob ein Verlusttopf etwas aufnimmt, entscheidet damit FIFO, nicht die Kursbewegung der Gesamtposition. Wer vorher durchrechnet, ob Sparplan oder Einmalanlage besser passt, sieht den Unterschied vor dem Verkauf statt danach.
Abgeltungssteuer auf Aktien: Verkauf, Beispiel und der Unterschied zum ETF
Genau dieser Unterschied fällt bei Einzelaktien noch schärfer aus. Auf Kursgewinne fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer an, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, ohne Teilfreistellung wie bei Aktienfonds. Der Sparerpauschbetrag wird vorab verrechnet.
Ein Beispiel: Drei Käufe 2019, 2022 und 2025 zu unterschiedlichen Kursen, 2026 ein Teilverkauf. FIFO verrechnet den Erlös zuerst mit dem Kauf von 2019, der Gewinn fällt höher aus als beim Mischkurs.
Der zweite Unterschied betrifft Verluste. Verluste aus Aktienverkäufen liegen im Aktienverlusttopf und werden grundsätzlich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet. Und ob überhaupt ein Verlust entsteht, entscheidet wieder FIFO, weil sie festlegt, welche Tranche steuerlich verwertet wird. ETF-Verluste fallen dagegen in den allgemeinen Verlusttopf. Für die Reihenfolge der Verkäufe im Depot ist das praktisch relevant.
Gleich bleibt: FIFO gilt für Aktien und Fondsanteile identisch. Der Unterschied liegt nicht in der Reihenfolge, sondern in der steuerlichen Behandlung des Ergebnisses. Was es mit der vermuteten Steuerfreiheit nach zehn Jahren auf sich hat, erklärt Steuerfreiheit nach zehn Jahren.
Stellschraube 1: Der Zeitpunkt des Teilverkaufs
Damit verschiebt sich der Hebel: Der Verkaufszeitpunkt bestimmt, zu welchem Kurs Sie verkaufen und in welches Steuerjahr der Gewinn fällt; welche Tranche steuerlich verbraucht wird, bleibt gesetzlich fixiert. Das ist die wirksamste Stellschraube, weil die Reihenfolge selbst nicht beeinflussbar ist.
Der Sparerpauschbetrag gilt je Kalenderjahr. Ein Verkauf im Dezember und einer im Januar verteilen denselben Gewinn auf zwei Jahre. Wer ohnehin kalenderbasiert rebalanciert, kann solche Verkäufe bündeln; ein Überblick zu Rebalancing-Methoden zeigt die Optionen.
Auch das Steuerjahr zählt: Bei erwartet niedrigerem Einkommen lässt sich die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG prüfen. Das ist eine Entscheidung über das Steuerjahr, keine freie Tranchenwahl.
In der Entnahmephase sollten Verkäufe über mehrere Jahre gestaffelt werden, statt eine große Summe in einem Jahr zu realisieren. Grenze: Der Kurs ist nicht prognostizierbar. Rechnen Sie mit Bandbreiten und optimieren Sie nicht auf einen Steuerbetrag, der von der Kursentwicklung abhängt.
Stellschraube 2: Die Tranchengröße
Der Zeitpunkt steuert, in welches Jahr ein Gewinn fällt. Die Tranchengröße bestimmt, wie viel Gewinn dort ankommt.
FIFO greift immer die ältesten Anteile, doch die verkaufte Menge entscheidet, wie weit der Sparerpauschbetrag reicht. Eine kleinere Portion trifft jüngere, teurere Tranchen und realisiert dadurch einen niedrigeren Gewinn je Verkauf, und über zwei Jahre lässt sich der Freibetrag zweimal nutzen.
Mehrere kleinere Order kosten aber mehr Gebühren und Verwaltungsaufwand. Rechnen Sie die Steuerersparnis gegen diese Kosten, sonst wird die Optimierung zum Selbstzweck.
Praktische Regel: Wählen Sie die Portion so, dass der erwartete Gewinn je Verkauf den verfügbaren Freibetrag nicht überschreitet, solange kein höherer Liquiditätsbedarf besteht. Wie viel davon noch offen ist, zeigt ein Blick auf Ihren Freistellungsauftrag.
Notieren Sie nach jedem Verkauf Erlös, Anteilmenge und verbleibende Tranchen. Sonst setzt der nächste Verkauf auf einer falschen Annahme über die Kostenbasis auf. Genau diese Basis ist auch der Hebel der dritten Stellschraube.
Stellschraube 3: Verlusttöpfe gezielt einsetzen
Die dritte Stellschraube setzt nicht am Verkaufsauftrag an, sondern an Verlusten, die bereits im Depot liegen. § 43a Abs. 3 EStG regelt Verlusttöpfe und Verrechnungsreihenfolge, das BMF-Schreiben zu den Einzelfragen der Abgeltungsteuer führt die Details dazu aus.
Eine Verrechnung über beide Töpfe hinweg ist nur eingeschränkt möglich.
Zusammenspiel mit FIFO: Ob ein Verkauf überhaupt einen Verlust realisiert, hängt davon ab, welche Tranche FIFO zuordnet.
Abgrenzung: Verfahren zu Termingeschäften und zur Fondsebene verlangen einen unmittelbaren sachlichen Zusammenhang. Für den privaten Verkauf von ETF-Anteilen taugen sie nur als Abgrenzung, nicht als Beleg für die FIFO-Reihenfolge.
Wo die Grenzen dieser Planung liegen, klärt der nächste Abschnitt.
Was FIFO nicht leistet und wo die Planung an Grenzen stößt
Verlusttöpfe wirken nur so weit, wie die Tranchenstruktur stimmt. Wo FIFO an Grenzen stößt:
Broker-Praxis nicht überinterpretieren: Wie einzelne Broker Teilverkäufe intern auf Tranchen abbilden, ist öffentlich nicht belastbar dokumentiert. Prüfen Sie stattdessen die Einstandskurse in Ihrer eigenen Depotübersicht und lassen Sie Unstimmigkeiten klären.
Abspaltungen und Kapitalmaßnahmen: Bei Abspaltungen werden die ursprünglichen Anschaffungskosten auf alte und neue Anteile aufgeteilt. Auf dieser aufgeteilten Basis setzt FIFO anschließend auf.
Kein Ausweg über Produktwechsel: Ein anderer ETF mit niedrigerem Einstandskurs löst das Problem nicht automatisch, denn der Verkauf der alten Position realisiert den FIFO-Gewinn, unabhängig davon, wo das Kapital danach investiert wird.
Mehrere Depots: Wer bei mehreren Brokern oder in mehreren Depots kauft, verliert leicht den Überblick über Tranchen und Einstandskurse. Eine Portfolio-Analyse wie bei Investboard stellt Depots und Positionen in einer Ansicht gegenüber und hilft, die deutsche Steuerwirkung der einzelnen Positionen einzuordnen.
Rechtsstand und Einzelfall: Die Verwaltungspraxis wurde seit 2016 mehrfach nachgeschärft, zuletzt in den 2020er Jahren. Für verbindliche Auskünfte bleibt die Steuerberatung zuständig, dieser Beitrag liefert die Rechenlogik.
Fazit: Erst rechnen, dann verkaufen
Trotz dieser Grenzen bleibt der Kern der Planung einfach: Die Reihenfolge ist gesetzlich vorgegeben, die Höhe der Steuerlast im Jahr ist es nicht. Wer Teilverkäufe über Jahre staffelt, kann den Sparerpauschbetrag in mehreren Jahren nutzen.
Prüfen Sie vor jedem Verkauf die älteste Tranche und deren Anschaffungskosten.
Setzen Sie Verlusttöpfe bewusst ein, aber erst nach einem Blick auf die Tranchenstruktur. Ob ein Verlust entsteht, entscheidet FIFO, nicht die Kursbewegung der gesamten Position.
Und nicht zuletzt: Die beste Produktoptimierung verliert gegen eine saubere Vorabrechnung. Wer Zeitpunkt, Tranchengröße und Verlusttöpfe vorher durchrechnet, trifft eine belastbarere Entscheidung als mit jeder Diskussion über Fondskosten.
Hinweis: Der Beitrag erklärt die Mechanik und rechnet Beispiele. Er ersetzt keine individuelle Steuerberatung.